1. Auftragsannahme
Alle Aufträge werden von mutha productions nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Der Auftraggeber erkennt diese in der jeweils gültigen Fassung mit der Auftragserteilung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen in jedem Fall anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden vor.
2. Preise
Preise für jegliche Art unserer Dienstleistungen und Produkten sind aus den individuellen Angeboten zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um steuerfreie Leistungen eines Kleinunternehmens gem. § 19 UStG. Wir behalten uns zu jeder Zeit Änderungen unserer Preislisten vor.
3. Urheberrechte
Für die Inhalte der audio-visuellen Daten zeigt sich der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber sichert mutha productions mit der Beauftragung zu, dass durch die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung keine Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der zur Verfügung gestellten audio-visuellen Daten nicht gegen die Strafgesetze verstoßen.
Mutha productions erstellt im Rahmen des DVD-Transfers Backup-Dateien einer Original-DVD. Um eine Verletzung der Urheber- oder Lizenzrechte Dritter auszuschließen muss mutha productions vom Auftraggeber der legale Besitz der zu kopierenden Original-DVD nachgewiesen werden.
Mutha productions fügt an jedes Produktionsende Copyrightinformationen. Diese Informationen dürfen weder entfernt, bearbeitet oder modifiziert werden. Bei jeglicher Vorführung dürfen diese Copyrightinformation dem Zuschauer nicht vorenthalten werden.
Alle auf dem Endprodukt sowie auf der DVD-Einlage enthaltenen Urheberrechte und Lizenzbestimmungen sind zu befolgen und einzuhalten.
Sämtliche von mutha productions gedrehten Filmaufnahmen sowie Audioaufzeichnungen sind Eigentum von mutha productions und unterliegen ohne Ausnahmen den Urheberrechten sowie den Lizenzbestimmungen von mutha productions.
4. Gewährung einer begrenzten Lizenz
Der Auftraggeber behält alle Rechte an allen Dateien, die an mutha productions weitergegeben werden. Um diesen Service anzubieten, gewährt der Auftraggeber mutha productions das Recht, diese Dateien zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen und sonst wie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig vom Medium, der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden. Der Auftraggeber erhält bei allen Endprodukten das Nutzungsrecht. Diese Endprodukte stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende Vereinbarung nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Änderungen durch Dritte an den Werken sind nur nach Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis von mutha productions gestattet. Diese dürfen das Gesamterscheinungsbild der Produktion nicht beeinträchtigen. Das Urheberrecht von mutha productions bleibt davon unberührt, ebenso muss der Copyrighthinweis erhalten bleiben.
5. Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie freiwilligen Speicherung seiner audio-visuellen Daten notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Verarbeitung der Daten geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes TDDSG. Sämtliche Daten werden von mutha productions vertraulich behandelt.
6. Datensicherheit und Datenspeicherung
Mutha productions setzt bei der Auftragserteilung voraus, dass der Auftraggeber für die Sicherheit und Speicherung seiner Daten, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten hinaus, selbst zuständig ist. Wird vom Auftraggeber ausdrücklich eine längerfristige Speicherung der audio-visuellen Daten gewünscht, kann dies nur in einem abgesprochenen Zeitraum oder durch zusätzlich gebuchte Dienstleistungen erfolgen.
7. Lieferzeit
Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig, gemäß Vereinbarung mit dem Auftraggeber, ausgeführt. Projektbezogene geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz.
8. Zahlung/Eigentumsvorbehalt
Es gelten die jeweils auf der Rechnung oder im Angebot ausgewiesenen Zahlungsbedingungenen. Alle erstellten Aufnahmen bzw. bespielten Gegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.
Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig.
Bei Auftragsproduktionen gilt:
1/2 bei Auftragserteilung,
1/2 bei Lieferung des Masters.
9. Gewährleistung
Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie zum Beispiel Farbverluste. Es wird ausdrücklich keine Gewähr für übereinstimmende Farben der Dateien mit den Original Dateien gewährleistet. Farbliche Differenzen werden als Reklamation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z.B. Auflösung) der Originaldateien hervorgerufen werden.
Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
10. Haftung
Mutha productions haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Sämtliche für den jeweiligen Auftrag verwendete audio-visuellen Daten, sowie das Endprodukt selbst, werden von mutha productions vor der Auslieferung auf eventuelle Viren geprüft. Die ausgelieferten audio-visuellen Daten sind jedoch vom Auftraggeber vor der Benutzung eigenständig auf eventuelle Viren zu überprüfen. Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Daten auf eigenen oder sonstigen Datenträgern, sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Mutha productions kann die AGB jederzeit ändern. Der Anbieter teilt die Änderungen durch einen offiziellen Hinweis über die Website von mutha productions oder per eMail direkt an den Kunden mit. Wenn der Kunde nach dem Hinweis auf eine Änderung eine Dienstleistung oder einen Service von mutha productions in Anspruch nimmt, akzeptiert er diese Änderung stillschweigend. Mutha productions kann einen oder alle Aspekte einer Dienstleistung oder eines Services nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung beenden oder revidieren. Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Stand: 13.05.2009